Allgemeine Geschäftsbedingungen
Service Excellence Consulting – Maximilian Brünnette
Börnestraße 2A, 40211 Düsseldorf
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Kunden und Service Excellence Consulting, Maximilian Brünnette, betreffend die Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich Dienstleistungsoptimierung, insbesondere für Unternehmen aus Hotellerie, Gastronomie, Retail und verwandten Branchen.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich anerkannt.
(3) Ergänzend zu diesen AGB können für jedes Projekt individuelle Vertragsvereinbarungen getroffen werden, die im Falle von Widersprüchen diesen Bedingungen vorgehen.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung individuell vereinbarter Beratungsleistungen. Der genaue Leistungsumfang wird im Vorfeld in Textform (z. B. per E-Mail oder Angebot) oder durch einen gesonderten Projektvertrag festgelegt.
§ 3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein individuelles Angebot von Service Excellence Consulting vom Kunden in Textform angenommen wird.
§ 4 Vergütung & Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tagessatz, Pauschalpreis oder Stundensatz.
(2) Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern anwendbar.
(3) Die Zahlung ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 5 Stornierung & Terminverschiebung
(1) Termine können bis zu 5 Werktage vor Durchführung kostenfrei storniert oder verschoben werden. Danach fallen 50 % des vereinbarten Honorars als Ausfallentschädigung an.
(2) Bei kurzfristiger Absage am Tag der Leistung oder bei Nichterscheinen wird das volle Honorar berechnet.
§ 6 Haftung
(1) Service Excellence Consulting haftet nicht für die Nichterreichung wirtschaftlicher oder strategischer Ziele des Kunden.
(2) Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden.
(3) Die Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Informationen.
§ 7 Vertraulichkeit
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, Daten und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.
(2) Eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) wird auf Wunsch oder im Rahmen von Projektverträgen zusätzlich abgeschlossen und konkretisiert den Umfang der Vertraulichkeit.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht entfällt für Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich waren oder später ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Verzögerungen, die aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Leistungsfristen entsprechend.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Fristsetzung nicht nach, ist Service Excellence Consulting berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen oder den Aufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
§ 9 Rechtswahl & Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Düsseldorf.
Service Excellence Consulting ist umsatzsteuerpflichtig. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer